Platzordnung

Platzordnung und Übungsbetrieb

 

  1. Hunde ohne ausreichenden Versicherungsschutz und ohne gültige Impfungen dürfen keinesfalls auf die Ausbildungsanlage gebracht werden. Bei Nichtbefolgen ist der jeweilige Hundeführer für etwaige Schäden voll verantwortlich.

 

  1. Jeder Hundeführer ist verpflichtet, sein Tier so zu führen, dass keine anderen Personen oder Tiere geschädigt werden. Sportliches Verhalten eines jeden Hundeführers und gegenseitige Rücksichtnahme muss selbstverständlich sein.

 

  1. Auf dem Weg zum und vom Übungsbetrieb ist der Hund auf dem Gelände an der Leine zu führen. Ihr Trainer wird mit Ihnen einen Treffpunkt für die Übungsstunde vereinbaren, bitte finden Sie sich dort pünktlich ein. Sollte der Treffpunkt im hinteren Bereich der Trainingsanlage sein, gehen Sie bitte außerhalb des Geländes zu diesem Treffpunkt und nicht über den Übungsplatz. Es gibt mehrere Eingänge zum Gelände.

 

  1. Es ist nicht gestattet, Trainingsgeräte und Hürden ohne Aufsicht eines Trainers zu nutzen.

 

  1. Das Betreten des Platzes und die Teilnahme am Übungsbetriebes mit läufigen Hündinnen, muss im Vorfeld mit dem jeweiligen Trainer abgesprochen werden.

 

  1. Bitte geben Sie Ihrem Hund vor Trainingsbeginn ausreichend Gelegenheit sich zu lösen. Hinterlassenschaften Ihres Hundes auf dem Gelände und um das Gelände herum, sind sofort zu beseitigen.

 

  1. Bitte lassen Sie Ihre Tiere in der heißen Jahreszeit nicht im verschlossenen Auto zurück. Sie dürfen Ihren Hund gerne mit in unser Vereinsheim oder auf unsere Terrasse bringen, selbstverständlich muss er aber auch dann an der Leine geführt werden.
    Sollte es zwingend nötig sein, Ihren Hund im Auto zu lassen, sorgen Sie unbedingt für ausreichend Beschattung und Belüftung. Stellen Sie Ihrem Hund frisches Wasser zur Verfügung.

 

Januar 2024, die Vorstandschaft des VdH Donaueschingen